Erben erben Urlaub

bild-von-loufre-auf-pixabay---geld

Erben erben Urlaub (BAG, Urteil v. 22.01.2019 - Az. 9 AZR 45/19)   

Das Bundesarbeitsgericht passt seine Rechtsprechung an europäische Vorgaben an. Galt früher noch, dass der im Arbeitsverhältnis erworbene Urlaub ein höchstpersönlicher Anspruch sei, ist mittlerweile eine europarechtskonforme Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes geboten. Danach ist ein Anspruch auf Resturlaub auch dann zu vergelten, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers beendet wurde. Das vorherige Entstehen eines entsprechenden Abgeltungsanspruchs bei dem Verstorbenen ist nicht notwendig. (31.03.2020)