Ihr Anwalt für Immobilienrecht sowie für Recht der Wohnungseigentumsgemeinschaft

Das Immobilienrecht, auch Grundstücks- oder Liegenschaftsrecht, setzt sich aus mehreren Rechtsgebieten zusammen. Normen finden sich z. B. im BGB, im Erbbaurechtsgesetz, im Wohnungseigentumsgesetz sowie in der Grundbuchordnung.

Eine große wirtschaftliche Rolle spielen der Grundstückskauf, der Hausbau, die Eigentumsübertragung, Sicherungsrechte (z. B. Grundschuld, Hypothek) und die Gewährleistungsrechte. Immobilienrechtliche Fragen ergeben sich grundsätzlich im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. Verkauf einer Immobilie. Käufer und Verkäufer haben dabei gegensätzliche Interessen. Sowohl Rechte als auch Pflichten sollten klar geregelt werden, da es im Allgemeinen um die Verschiebung von erheblichen Vermögenswerten geht.

Sowohl Sachlage als auch Vertragsgegenstand stellen sich häufig als komplex und damit kompliziert dar. Mit Blick auf diese Materie ist es in jedem Fall ratsam, vor Vertragsschluss einen kompetenten Rechtsanwalt um Hilfe zu bitten.

Hinweis: Der Notar muss den Vertragsparteien gegenüber stets neutral auftreten. Er darf die Vertragsgestaltung nicht zugunsten einer Partei beeinflussen. Er prüft nur, ob das Gewollte rechtlich zulässig ist. Der Notar prüft nicht, ob eine Vertragspartei im Vergleich zur anderen übervorteilt wird. Aus diesem Grund sollten Sie sich in jedem Fall rechtlich beraten oder vertreten lassen.

Wir beraten und vertreten kompetent:

  • Immobilienkaufvertrag, notarieller Vertrag (Prüfung, Ausarbeitung, Vertragsverhandlung)
  • Werkvertrag (Hausbau)
  • WEG-Recht (Wohnungseigentum, Mangel an der Eigentumswohnung bzw. am Gemeinschaftseigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Teileigentum, Beschluss der Eigentümergemeinschaft, Sondernutzungsrecht, Verwaltervertrag, Wirtschaftsplan)
  • Sicherungsrechte (z. B. Grundschuld, Hypothek, Bürgschaft, Auflassungsvormerkung)
  • Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wohnrecht, Leitungsrecht
  • Abnahme
  • Gewährleistung (Mangel, Minderung etc.)
  • Beschaffenheitsangabe
  • Garantie
  • Aufklärungspflicht bei Kauf
  • überhängende Äste von Nachbargrundstück
  • Miteigentum
  • Miteigentümer oder GbR?
  • Maklercourtage
  • Wegerecht

Tipp: Lassen Sie sich in juristischen Angelegenheiten frühzeitig beraten oder vertreten. Das spart oft Geld und schont Ihre Nerven.