Ihr Anwalt für Verkehrsrecht
1. Verkehrszivilrecht
Sie wollen nach einem Verkehrsunfall Ihre Rechte umfassend geltend machen oder sich gegen zu Unrecht erhobene Ansprüche zur Wehr setzen? Die gegnerische Haftpflichtversicherung weigert sich, Ihren Schaden zeitnah zu regulieren oder kürzt den geltend gemachten Schadensersatz?
Der Haftpflichtversicherer ist oft gegenüber einem Geschädigten im Vorteil. Der Versicherer verfügt über umfangreiche finanzielle Ressourcen und vermeintlich geballtes Fachwissen. Der Einzelne lässt sich hiervon und von dem selbstbewussten Auftreten des Versicherers einschüchtern, was dazu führen kann, dass nicht sämtliche Ansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten u. v. m.) durchgesetzt werden oder dass ein Mitverschulden eingeräumt wird, wo gar keines vorliegt.
Wir unterstützen Sie, indem wir Chancengleichheit herstellen. Wir achten z. B. darauf, dass Ihnen der Ersatz gewährt wird, der Ihnen zusteht. Wir gehen systematisch vor, arbeiten auf Augenhöhe mit den Versicherern, rechtlich fundiert und schöpfen aus über 10jähriger Erfahrung. Wir behalten den Überblick und begleiten Sie während des gesamten Verfahrens, auch vor Gericht.
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sein, trägt grundsätzlich der Gegner (Fahrer, Halter des gegnerischen Kfz´s, Haftpflichtversicherer des gegnerischen Kfz´s) die Ihnen entstehenden Rechtsanwaltskosten. Sprechen Sie uns an.
Professionelle Hilfe bei:
- Schadenregulierung bei klassischem Verkehrsunfall, Unfall mit Nutz- oder Haustier, Unfall mit Wildtier, Schaden durch Waschanlage
- Schadenersatz bei Personenschaden, Sachschaden, Betriebsschaden, Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Schmerzen (Schmerzensgeld)
- Vermittlung eines Gutachters
- Tierhalterhaftung
- Augenblicksversagen
- Gewährleistungsrechte bei Kauf, Leasing, Miete
- Probleme mit Mietwagen
- Leasing
- Arbeitsunfall, Arbeitswegeunfall
- Vollkasko, Teilkasko
2. Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld)
Sie sind geblitzt worden, bei „Rot“ über eine Ampel gefahren oder man wirft Ihnen eine andere Ordnungswidrigkeit vor? Wir nehmen Einsicht in die Ermittlungsakte und prüfen das Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit. Unterstützung erhalten Sie von Beginn bis zum Abschluss des Verfahrens.
Je früher Sie uns beauftragen, umso besser sind wir in der Lage, für Sie erfolgreich tätig zu sein.
Wir helfen Ihnen bei:
- Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit (überhöhte Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer, etc.)
- Anhörung, Anhörungsbogen
- Bußgeldbescheid
- Verfahren vor Gericht
- Beschuldigtenvernehmung / Zeugenaussage
- Punkte in Flensburg
3. Verkehrsstrafrecht
Ihnen wird Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) vorgeworfen? Ihnen werden andere Straftaten vorgeworfen, die Sie im Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen haben sollen? Sie sind sich aber keiner Schuld bewusst oder empfinden die Maßnahmen gegen Sie als nicht gerecht? Sie wollen sich sinnvoll verteidigen oder eine mildere Strafe?
Wir übernehmen Ihre Verteidigung und ermitteln eine Strategie, um zu dem bestmöglichen Ergebnis für Sie zu gelangen. Hier gilt ganz besonders: Je früher Sie uns beauftragen, umso besser sind wir in der Lage, für Sie erfolgreich tätig zu sein.
Bei einem Vorwurf verteidigen wir Sie kompetent bei:
- Personenschaden (Körperverletzung)
- Sachschaden
- Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Trunkenheit im Verkehr (Vollrausch, Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten)
- Kennzeichenmissbrauch
- Fahren ohne Haftpflichtversicherung
- unterlassene Hilfeleistung
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- verbotene Kraftfahrzeugrennen
4. Verkehrsverwaltungsrecht
Die Fahrerlaubnisbehörde hat Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen? Es ist eine MPU (auch "Idiotentest" genannt) angeordnet?
Wir ermitteln, ob die Voraussetzungen für derartiges Verwaltungshandeln vorliegen. Wir beraten Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens, z. B. ob es sich lohnt, gegen einen Bescheid – notfalls gerichtlich – vorzugehen. Falls notwendig, vertreten wir Sie gegenüber der Behörde und/oder vor Gericht.
Wir helfen Ihnen bei:
- Entzug der Fahrerlaubnis, auch Führerscheinentzug genannt
- Fahrerlaubniserhalt, auch Führerscheinerhalt genannt
- Fahrverbot
- Fahrtenbuchauflage
- MPU, „Idiotentest“
- Kfz-Zulassung
Tipp: Lassen Sie sich in juristischen Angelegenheiten frühzeitig beraten oder vertreten. Das spart oft Geld und schont Ihre Nerven.