Mieterhöhung und falsche Flächenberechnung

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Mieter werden gelegentlich mit einer Mieterhöhung konfrontiert. Selbst wenn diese Erhöhung in einem realistischen Rahmen liegt, sollte man nicht jede Erhöhung einfach hinnehmen. In vielen Fällen wird die neue Miete anhand falscher Angaben, z. B. einer zu großen Wohnfläche, berechnet. Somit kann auch eine vermeintlich realistische Mieterhöhung zu hoch sein. Akzeptiert man jedoch einfach jede Erhöhung, kann dieser später nicht mehr widersprochen werden. Dies zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs:

Wirksame Mieterhöhung trotz zu groß angegebener Wohnfläche möglich (BGH, Urteil v. 11.12.2019 - VIII ZR 234/18)

Mit Urteil vom 11.12.2019 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Mieter auch dann zur Zahlung einer erhöhten Miete verpflichtet sein kann, wenn sich herausstellt, dass der Vermieter bei Berechnung der Miete von einer zu großen Wohnfläche ausgegangen ist. Ein Dresdner Mieter hatte im Verlauf einiger Jahre mehrere Mieterhöhungen des Vermieters akzeptiert. Erst zuletzt stellte er fest, dass die Wohnfläche seiner Wohnung erheblich kleiner ist als von dem Vermieter angegeben (102m² statt 114m²). Der Mieter wollte deshalb die aufgrund der falschen Flächenberechnung aus seiner Sicht zu viel gezahlten Mieten zurückerhalten. Der BGH hat in dem Fall entschieden, dass der Mieter an die von ihm akzeptierten Mieterhöhungen gebunden ist. Unerheblich war dabei, dass die tatsächliche Wohnfläche geringer ist als von dem Vermieter angegeben. Zur Begründung führt der BGH aus, dass die sich bei Berücksichtigung der korrekten (geringeren) Wohnfläche ergebende ortsübliche Vergleichsmiete für die konkrete Wohnung höher ausfalle als die Miete, welche sich nach den Erhöhungen ergeben habe. Dem Mieter sei in einem solchen Fall ein Festhalten an der Mieterhöhung zumutbar.

Tipp: Lassen Sie jede Mieterhöhung prüfen, bevor Sie die erhöhte Miete bezahlen. Oft wird eine zu hihe Miete vom Vermieter verlangt. Hat der Mieter einer Mieterhöhung jedoch zugestimmt, ist die Erhöhung meistens endgültig und nicht mehr angreifbar.